Statuten 2011

Name

Der Bund pensionierter und ehemaliger Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Solothurn, nachstehend Bund genannt, ist ein Verein im Sinne der Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

 

Zweck

Der Bund bezweckt die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber staatlichen Organisationen und die Förderung der Kollegialität und Freundschaft. In Pensionskassenfragen arbeitet er mit dem Verband der Pensionierten der Kantonalen Pensionskasse Solothurn zusammen.

 

Sitz

Der Bund hat seinen Sitz bei der Geschäftsstelle des LSO.

 

Mitgliedschaft

Pensionierte und ehemalige Lehrpersonen aller Schulstufen, die im Kanton Solothurn unterrichtet haben, können dem Bund beitreten.

Der Beitritt erfolgt durch erstmaliges Bezahlen des Mitgliederbeitrages.

Der Austritt kann jederzeit erfolgen.

Bei zweimaligem aufeinanderfolgendem Nichtbezahlen des Jahresbeitrages erlischt die Mitgliedschaft.

 

Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag beträgt mindestens Fr. 10.-. Er wird jeweils an der Jahresversammlung festgesetzt.

(Zur Zeit beträgt der Jahresbeitrag Fr. 20.-)

 

Organe

Die Organe des Bundes sind

- die Jahresversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren

 

ordentliche Jahresversammlung

Die ordentliche Jahresversammlung findet im Frühling statt. Sie

- wählt den Vorstand für eine vierjährige Amtsdauer

- nimmt den Jahresbericht entgegen

- genehmigt die Jahresrechnung und das Budget

- bestimmt den Mitgliederbeitrag unter Berücksichtigung von Artikel 7

- wählt zwei Rechnungsrevisoren.

Anträge der Mitglieder sind mindestens 2 Wochen vor der Jahresversammlung an das Präsidium zu richten.

Die ordentliche Jahresversammlung bietet Gelegenheit zur Pflege der Geselligkeit und Freundschaft.

 

ausserordentliche Jahresversammlung

Das Recht zur Einberufung einer ausserordentlichen Jahresversammlung haben der Vorstand oder mindestens 10% der Mitglieder.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindesten 3 Mitgliedern. Nach Möglichkeit sollen die drei Regionen des Kantons vertreten sein.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Für die Organisation der Jahresversammlung kann der Vorstand weitere Mitglieder beiziehen.

Der Vorstand bezieht kein Sitzungsgeld, hingegen werden seine Spesen gedeckt.

 

Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Rechnungsrevisoren

Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und berichten darüber der ordentlichen Jahresversammlung.

 

Statutenrevision

Diese Statuten können auf Antrag gemäss Artikel 10 an einer Jahresversammlung mit einfachem Mehr geändert werden.

 

Auflösung

Bei einer Auflösung des Bundes geht das Vermögen an den LSO.

 

Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 14. Mai 2003.

 

Genehmigt am 18. Mai 2011 in Solothurn

Die Tagespräsidentin: Edith Grob 

Der Tagesaktuar: Erich Asper

Statuten 2026

Name

Der Verein pensionierter Lehrerpersonen des Kantons Solothurn, nachstehend pLSO genannt, ist ein Verein im Sinne der Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

 

Zweck

Der pLSO bezweckt die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber staatlichen Organisationen und die Förderung der Kollegialität und Freundschaft. In Pensionskassenfragen arbeitet er mit dem Verband der Pensionierten der Kantonalen Pensionskasse Solothurn zusammen.

 

Sitz

Der pLSO hat seinen Sitz bei der Geschäftsstelle des LSO.

 

Mitgliedschaft

Pensionierte Lehrpersonen aller Schulstufen, die im Kanton Solothurn unterrichtet haben, können dem pLSO beitreten.

Der Beitritt erfolgt durch erstmaliges Bezahlen des Mitgliederbeitrages.

Der Austritt kann jederzeit erfolgen.

Bei zweimaligem aufeinanderfolgendem Nichtbezahlen des Jahresbeitrages erlischt die Mitgliedschaft.

 

Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag beträgt mindestens Fr. 10.-. Er wird jeweils an der Jahresversammlung festgesetzt.

(Zur Zeit beträgt der Jahresbeitrag Fr. 20.-)

 

Organe

Die Organe des pLSO sind:

- die Jahresversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren / -revisorinnen

 

ordentliche Jahresversammlung

Die ordentliche Jahresversammlung findet im Frühling statt. Sie

- wählt den Vorstand für eine vierjährige Amtsdauer

- nimmt den Jahresbericht entgegen

- genehmigt die Jahresrechnung und das Budget

- bestimmt den Mitgliederbeitrag unter Berücksichtigung von Artikel 7

- wählt zwei Rechnungsrevisoren / -revisorinnen.

Anträge der Mitglieder sind mindestens 2 Wochen vor der Jahresversammlung an das Präsidium zu richten.

Die ordentliche Jahresversammlung bietet Gelegenheit zur Pflege der Geselligkeit und Freundschaft.

 

ausserordentliche Jahresversammlung

Das Recht zur Einberufung einer ausserordentlichen Jahresversammlung haben der Vorstand oder mindestens 10% der Mitglieder.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindesten 3 Mitgliedern. Nach Möglichkeit sollen die drei Regionen des Kantons vertreten sein.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Für die Organisation der Jahresversammlung kann der Vorstand weitere Mitglieder beiziehen.

Der Vorstand bezieht kein Sitzungsgeld, hingegen werden seine Spesen gedeckt.

 

Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

 

Rechnungsrevisoren / -revisorinnen

Die Rechnungsrevisoren / -revisorinnen prüfen die Jahresrechnung und legen ihren Bericht der ordentlichen Jahresversammlung vor.

 

Statutenrevision

Diese Statuten können auf Antrag gemäss Artikel 10 an einer Jahresversammlung mit einfachem Mehr geändert werden.

 

Auflösung

Bei einer Auflösung des pLSO geht das Vermögen an den LSO.

 

Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 18. Mai 2011.

 

Genehmigt am 20. Mai 2026 in Büsserach

Der Präsident: Bruno Affolter 

Die Aktuarin: Hanni Boner